Reglement Martinsmarkt


Organisation

Der Martinsmarkt Düdingen wird vom Gewerbeverein Düdingen (GVD) organisiert. Der GVD bestimmt ein Organisationskomitee (OK) und überträgt diesem die Durchführung. 


Ziel und Zweck des Martinsmarktes

Der Martinsmarkt knüpft an die Tradition der Erntedankfeste an und findet jedes Jahr am Samstag vor der „Martins-Chilbi“ statt, in der Regel am zweiten Samstag im November. Er soll den Besucherinnen und Besuchern sowie den Standbetreibern eine Plattform der persönlichen Begegnung bieten.

Als Standbetreiber sind die Mitglieder des Gewerbevereins Düdingen, Vereine, wohltätige Institutionen, Detail- und Handelsgeschäften mit Standort in Düdingen sowie Kulturschaffende mit Wohnort in der Gemeinde Düdingen, zugelassen. Das OK kann auswärtige Standbetreiber einladen.

Der Martinsmarkt soll Jahrmarktcharakter haben. Er wird mit typischen Marktständen entlang der Hauptstrasse und angrenzenden Standorten abgehalten.


Marketing und Information

Für die Standbetreiber werden die Informationen über die Website www.gvduedingen.ch oder auf dem Korrespondenzweg kommuniziert. Für den Anlass stehen die Informationsangebote der Gemeinde (Veranstaltungskalender, Mitteilungsblatt, Infotafeln, etc.) zur Verfügung.


Vorschriften und Bestimmungen

Das Aufstellen, Einrichten und Abbauen der Stände ist Sache der Standbetreiber. Sie sind angehalten, Ihre Stände schön und sauber zu gestallten. Der Markt soll bei den Besuchern einen gepflegten Eindruck hinterlassen. Die Standbetreiber müssen Ihren Kehricht selbst und auf eigene Kosten entsorgen. Allfällig notwendige Reinigungen oder Entsorgung von Abfall werden den fehlbaren Standbetreibern nach Aufwand verrechnet.

Jeder Standbetreiber kann das Standmaterial selber mitbringen oder mit dem Anmeldeformular reservieren und mieten. Beschädigungen des gemieteten Materials gehen zu Lasten des Standbetreibers.

Die maximale Standlänge beträgt 12 Laufmeter. Auf der Hauptstrasse ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 4 Meter für Besucher und bei Notfällen für Einsatzwagen freizuhalten. Das OK kann Ausnahmen bewilligen.

Das Untervermieten von Ständen ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500.00 geahndet.

Der Ausschank von Alkohol muss auf der Anmeldung deklariert werden. Er ist nur für Aussteller erlaubt, die auch Verpflegung anbieten. Gratisausschank, auch zu Degustationszwecken, ist auf dem ganzen Marktgelände verboten.

Stände, die Strom- und/oder Wasseranschluss benötigen, müssen entsprechende Installationen selber organisieren.


Zeitablauf am Markttag

Der Markt ist für die Besucherinnen und Besucher von 8 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Die Stände müssen während dieser Zeit betreut sein.

Aufbau von 6 bis 8 Uhr, Abbau von 16 bis 17 Uhr. Bei diesen Arbeiten ist darauf zu achten, dass sich alle an den Einbahnverkehr vom Bahnhof in Richtung Kirche halten und die Transportfahrten auf ein absolutes Minimum beschränken. Nur so ist ein möglichst reibungsloser Auf- respektive Abbau möglich.

Die vorgegebenen Zeiten sind unbedingt einzuhalten, da die Sperrung der Hauptstrasse an strenge Vorgaben des kantonalen Amtes für Strassenverkehr gebunden sind. Das aufgebotene Sicherheitspersonal (Polizei, Feuerwehr sowie Sicherheits-, Sanitäts- und Reinigungsdienst) muss die Hauptstrasse rechtzeitig wieder freigeben.


Sicherheit und Sauberkeit

Damit eine sichere Durchführung des Marktes gewährleistet werden kann, wird die Hauptstrasse von der Agrolatankstelle bis zum Kreisel bei der Abzweigung Gänseberg gesperrt. Für den Durchgangs- verkehr wird eine Umleitung über die Gänseberg- und Bahnhofstrasse signalisiert.

Das OK ist verantwortlich für das Einholen der notwendigen Bewilligungen bei Kanton, Oberamt, Polizei und Gemeinde.

Für den reibungslosen Verkehrsfluss und die notwendigen Signalisationen arbeitet das OK mit autorisierten Organisationen wie Feuerwehr und Werkhof zusammen.

Während des Marktes ist eine Notfallstelle z.B. ein Samariterposten zu installieren.

Zur Reduzierung der Abfallmengen organisiert das OK ein Mehrweg-System, an das sich alle Ausschankstände halten müssen.

Das OK ist verantwortlich für das Aufstellen und den Unterhalt von WC-Anlagen auf dem Markgelände.

Auflagen von den Bewilligungsbehörden sind vom OK umzusetzen.


Kosten

Der Martinsmarkt ist so zu organisieren, dass dem GVD keine Kosten entstehen. Er soll selbstragend sein oder einen Überschuss erzielen.

Um die Kosten von Bewilligungen, Verkehrssicherung, Toiletten, Sanitätsdienst, Werbung, Reinigung etc. zu decken, erhebt das OK Standplatzmieten. Diese werden jedes Jahr vom OK festgelegt und zusammen mit den Anmeldeunterlagen publiziert.

Die Standplatzmieten sind unbedingt vorher einzubezahlen. Wer nicht vorher einbezahlt, dem wird die Marktteilnahme verweigert.

Kurzfristige Entschuldigungen (weniger als 10 Tage) oder Nichtteilnahme entbinden die Betreffenden nicht von den Standplatzmieten. Bei Entschuldigung bis 10 Tage vor dem Markt wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 verrechnet.


Allgemeine Bestimmungen

Das OK schliesst eine Haftpflichtversicherung für den Marktbetrieb ab. Anderweitige Versicherungen sind Sache der Aussteller.

Sollten politische, militärische, wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung des Marktes verhindern, können die Aussteller keine Entschädigungsansprüche geltend machen.

Bei Missachtung des Marktreglements kann der Aussteller im folgenden Jahr von der Teilnahme am Martinsmarkt ausgeschlossen werden.

Der Gewerbeverein Düdingen ist verantwortlich für den Markt bis 16 Uhr plus Abbau. Für einen allfälligen Abendbetrieb überträgt der Gewerberein und das von ihm eingesetzte OK die Verantwortung dem zuständigen Organisator des Abendbetriebes. Da OK ist angehalten, sich eng mit dem Organisator des Abendbetriebes zu koordinieren.

Für Streitigkeiten, die nicht auf gütlichem Wege gelöst werden können, gilt der Gerichtsstand Tafers.


Schlussbestimmung

Das Marktreglement wurde im Juni 2018 neu überarbeitet und ersetzt alle früheren Bestimmungen.