Informationen Martinsmarkt


Für den Markt 2021 sind folgende Anpassungen zu beachten:


Sicherheitskonzept

In Absprache mit Behörden und Sicherheitsdiensten sieht sich das OK gezwungen, grössere Ausschankstände auf dem Landi / Des Alpes-Platz zu platzieren. Die betroffenen Stände werden in den nächsten Wochen kontaktiert.


Umweltauflagen

Das OK hat entschieden, das Mehrwegsystem durch ein umweltgerechtes Entsorgungskonzept zu ersetzen. Alle Marktstände mit Ausschank müssen rezyklierbare Getränkegebinde verwenden. Die Gebinde müssen über die Firma GAUCH als Vertriebspartner bezogen werden. Die Verwendung von anderen Gebinden ist untersagt. Alle Ausschankstände werden rechtzeitig über Auswahl und Bezugspreise informiert.


Verkehrsregelung beim Auf- und Abbau

Der Aufbau der Stände ist erst am Samstagmorgen ab 6 Uhr gestattet. Um einen reibungslosen Aufbau der Stände zu gewährleisten, muss die Anlieferung des Standmaterials bis 7.30 Uhr erfolgen. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird beim Auf- und Abbau der Verkehr nur in einer Richtung erlaubt und zwar vom Bahnhof in Richtung Kirche.

Ausschankstände mit Verlängerung bis 22.00 Uhr werden auf dem Parkplatz Landi / Des Alpes platziert. Entlang der Hauptstrasse gibt es ab 16.00 Uhr keine Aktivitäten mehr. Die Strasse bleibt aber aus Sicherheitsgründen gesperrt.


Sauberkeit am Markt

Laut dem Reglement müssen die Standbetreiber den Kehricht auf eigene Kosten entsorgen. Leider funktioniert dies nicht überall wie gewünscht und es sind in den letzten Jahren immer wieder Zusatzkosten für die Abfallentsorgung entstanden. Wir bitten alle, sich daran zu halten. Einen weiteren Kostenanstieg müsste das OK auf die Standpreise abwälzen.


Spezielles

Das OK trifft alle Vorbereitungen für die Durchführung eines regulären Marktanlasses analog der letzten Jahre. In Bezug auf die Corona-Pandemie müssen wir aber auf die Entwicklung und die Vorschriften der Behörden Rücksicht nehmen. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, behält sich das OK vor, die Organisation anzupassen oder im schlimmsten Fall den Markt abzusagen. Tritt ein solches Szenario ein, lehnt das OK gegenüber den Standbetreibern jede Haftung für ab. Bereits einbezahlte Standgebühren werden zurückerstattet. Das OK wird in einem solchen Fall alle Standbetreiber rechtzeitig informieren.